Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens ReproStation
Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
- Für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der ReproStation (vertreten durch den Inhaber Martin Held) und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für künftige Bestellungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende AGB des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ReproStation diesen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
- Bei Vermittlung von Finanzierungs-, Miet-, Service-, Werk- und Beratungsverträgen gelten zugleich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Vertragspartners (Ausführendes Unternehmen).
Angebote und Vertragsabschluss
- ReproStation bietet keine Dienstleistungen und/oder Waren zum Kauf durch Verbraucher i.S.d. § 13 BGB an. Das Angebot richtet sich nur an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, also an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Geschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
- Die Angebote von ReproStation sind freibleibend. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien i.S.d. Mängelrechts werden keine gegeben. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
- Das Angebot von ReproStation umfasst sog. Investitionsgüter und sog. Verbrauchsgüter. Investitionsgüter sind langlebige ökonomische Güter, die von Unternehmen zur Erstellung und Weiterverarbeitung von Gütern angeschafft werden ohne – im Gegensatz zu Roh-, Betriebs- und Hilfsstoffen – direkt oder indirekt selbst in die produzierten Güter einzugehen, z.B. Computer, Laminiergeräte, Drucker, Faxgeräte, Kopierer etc. Zu den Verbrauchsgütern gehören Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Sie gehen im Produktionsprozess unter und können regelmäßig nur einmal eingesetzt werden, z.B. Büro- und Fertigungsmaterial, Papier, Folien etc.
- Der Vertrag kommt durch eine Auftragsbestätigung von ReproStation zustande, die schriftlich, per Telefax oder per Email oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden kann. Für den Umfang der Lieferpflicht ist ausschließlich die Auftragsbestätigung maßgebend.
Preise und Versandkosten
- Alle in EUR oder Euro ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sonstigen Preisbestandteilen.
- Alle Angebote sind freibleibend. Preisänderungen wegen veränderter Einkaufskonditionen bleiben vorbehalten. Mit Erscheinen neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Preise Ihre Gültigkeit. Bei befristeten Angeboten wird auf die Gültigkeitsdauer hingewiesen.
- Für alle bestellten Produkte gilt der an diesem Tag ausgewiesene Preis exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und anderen Preisbestandteilen, exklusive Porto/Versand.
- Die Lieferung erfolgt gegen die bei der Bestellung angegebenen Verpackungs- und Versandkosten. Für Auslandslieferungen wird, soweit nichts anderes angegeben ist, der Preis für Verpackung und Versand gesondert nach Gewicht berechnet. Wenn der Kunde eine spezielle Art der Versendung wünscht, bei der höhere Kosten anfallen, so hat er auch diese Mehrkosten zu tragen. Speditionslieferungen erfolgen frei Bordsteinkante. Die Einbringung frei Verwendungsstelle ist kostenpflichtig und muss vor dem Kauf mit uns abgestimmt werden. Sollten im Zuge des Versands Export- oder Importabgaben fällig werden, gehen diese zu Lasten des Bestellers.
- Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
- Die Lieferung erfolgt ausschließlich innerhalb des deutschen Festlandes (ausgenommen sind Packstationen und Postfächer.
Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt zu bezahlen. Die ersten zwei Bestellungen sind im Voraus zu bezahlen.
- ReproStation ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Diskontspesen, Wechselsteuer und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden. In der Inzahlungnahme liegt keine Stundung. Eine Erfüllung tritt erst ein, wenn die Beträge dem Konto von ReproStation unwiderruflich gutgeschrieben sind.
- Ab Fälligkeit ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag mit 6 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
- Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder erwiesenen Forderungen aufrechnen.
- Für den Umfang der Lieferpflicht ist ausschließlich die Auftragsbestätigung von ReproStation maßgebend. Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien i.S.d. Mängelrechts werden keine gegeben, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet. Technische Änderungen, durch die die Funktion der Liefergegenstände nicht beeinträchtigt wird, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten.
- Wenn und soweit keine gesonderte Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wird, erfolgt die Versendung der Ware per Spedition an die in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich bis zur Bordsteinkante vor der Lieferadresse.
- Mehrere Bestellungen können durch ReproStation zu einer Lieferung zusammengefasst werden, auch wenn die Bestellungen an unterschiedlichen Tagen erfolgen.
- ReproStation ist zu Teillieferungen im zumutbaren Rahmen berechtigt. Bei Teillieferungen trägt ReproStation selbstverständlich die daraus entstehenden zusätzlichen Versandkosten.
- Fixgeschäfte werden keine getätigt. Angegebene Liefertermine und Leistungszeitpunkte sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als „verbindlich“ bezeichnet sind.
- Nicht zu vertretende Unmöglichkeit bzw. Unvermögen entbinden ReproStation von der Lieferpflicht; dies gilt auch bei höherer Gewalt.
- Bei einer unberechtigten Abnahmeverweigerung des Kunden ist ReproStation nach freier Wahl berechtigt, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen und die entstehenden Kosten durch die zweite Anlieferung zu berechnen oder pauschalen Schadenersatz in Höhe von 25 % des Bruttoauftragswertes zu verlangen. Der Kunde kann einen niedrigeren, ReproStation einen höheren Schaden nachweisen.
Gefahrenübergang
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Kunden über. Dies gilt auch bei zumutbaren Teillieferungen und für den Fall, dass ReproStation die Kosten für den Transport oder die Transportversicherung übernommen hat. Die Gefahr geht auch dann über, wenn trotz einer dem Kunden mitgeteilten Versandbereitschaft die Lieferung aus Gründen unterbleibt, die von ReproStation nicht zu vertreten sind.
Eigentumsvorbehalt
- ReproStation behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen aus dem Auftrag und allen sonstigen ihr zustehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.
Installation und Instandsetzung
- Ist die Lieferung, Installation und/oder Inbetriebnahme durch ReproStation oder einer dritten Partei vereinbart, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Sache am Tag der Übernahme beim Kunden und, soweit ein Probebetrieb vereinbart worden ist, nach Durchführung des Probebetriebs auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn die Übernahme oder der Probebetrieb aus Gründen unterbleibt, die ReproStation oder eine dritte Partei nicht zu vertreten hat.
- Der Kunde unterstützt ReproStation bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen soweit zumutbar, erforderlich und zweckdienlich. Er ist insbesondere verpflichtet, die technischen, baulichen und sonstigen Voraussetzungen für die Anlieferung, Installation und Inbetriebnahme der Ware herzustellen.
- Kann eine Leistung aus im Verantwortungsbereich des Kunden liegenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig durchgeführt werden, insbesondere weil a) die vorgenannten Mitwirkungsleistungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden oder b) ein gemeldeter Fehler bei Vor-Ort-Inspektion tatsächlich nicht aufgetreten ist oder c) der Kunde einen vereinbarten Termin versäumt hat, wird dem Kunden der hierdurch zusätzlich entstandene und zu belegende Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Etwaig vereinbarte Fristen verlängern sich um die durch Unterlassung der Mitwirkungspflicht verloren gegangene Zeit.
- ReproStation ist im Rahmen der vereinbarten Dienstleistungen nicht verpflichtet, Vorleistungen Dritter zu überprüfen und auf deren unsachgemäße und unfachmännische Vorarbeiten oder Durchführung hinzuweisen.
Bestimmungen zur Beschaffenheit und zur Nutzung von Software
- Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart, handelt es sich bei der verkauften und gelieferten Software um Standardsoftware von Fremdherstellern. Für die entsprechenden Verträge gilt deshalb Kaufrecht.
- Die Lieferverpflichtung von ReproStation umfasst nur die Standardsoftware und die vom Hersteller zur Verfügung gestellte Original-Anwenderdokumentation. Soweit die Anwenderdokumentation nicht schriftlich verfügbar ist, wird sie als sog. Online-Hilfe über das Internet zur Verfügung gestellt.
- Der Kunde hat die Nutzungsbedingungen der Software-Hersteller selbständig zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Notwendigkeit einer etwaigen Registrierung der Softwarenutzung oder für die Installation notwendiger Software-Updates.
- Ein etwaiger Lizenzvertrag zur Nutzung der Standardsoftware kommt unmittelbar zwischen dem Kunden und dem Software-Hersteller zustande. ReproStation agiert insoweit nur als Vermittler. Für mitgelieferte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrages; soweit nicht in der Produktbeschreibung selbst enthalten, liegen diese den Produkten selbst bei.
- Schuldet ReproStation die Installation von Software, ist der Kunde verpflichtet, die Anforderungen an die Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere die Voraussetzungen für die Anbindung an ein Netzwerk zu erfüllen. ReproStation weist darauf hin, dass im Vorfeld der Installation der Software nicht geprüft wird, ob diese ggf. mit einer bereits vom Kunden vorinstallierten Software kollidiert.
- Eine Schulung der Software-Anwendung schuldet ReproStation nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart ist. In diesem Fall hat der Kunde sicherzustellen, dass zum Schulungstermin autorisierte Mitarbeiter anwesend sind.
Mängelansprüche
- Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von ReproStation sind keine Beschaffenheitsangaben oder Garantieversprechen im Sinne der gesetzlichen Vorschriften.
- Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt sofort auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Wenn das Paket beschädigt ist, muss der Kunde dies sofort dem Zusteller anzeigen. Im Übrigen sind etwaige Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 7 Werktagen schriftlich mitzuteilen, und zwar nach Art und Umfang. Bei verdeckten Mängeln läuft diese Frist ab dem Zeitpunkt der Entdeckung.
- Die Ware gilt als genehmigt, wenn der Kunde nach fristgerechter Rüge gemäß Ziffer 2 diese auf Verlangen von ReproStation nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang des Verlangens zurücksendet. Für die Rechtzeitigkeit genügt die Absendung. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet ReproStation die Kosten des günstigsten Versandwegs; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, weil der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als dem Ort der Anlieferung durch ReproStation befindet.
- Mängelansprüche des Kunden beschränken sich bei fristgerechter Rüge gemäß Ziffer 2 zunächst nach Wahl von ReproStation auf Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung). Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ein Fehlschlagen setzt in der Regel zwei vergebliche Nacherfüllungsversuche voraus. Bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Weiter Ansprüche wegen Mängeln hat der Kunde nicht.
- Soweit die gelieferte Ware von oder im Auftrag von ReproStation installiert bzw. in Betrieb genommen/repariert/gewartet worden ist, hat die Abnahme durch den Kunden unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten an Ort und Stelle zu erfolgen. Erkennbare Mängel sind sofort zu beanstanden. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Gebrauchsfähigkeit der Ware erst nach einer Erprobungszeit beurteilt werden kann. In diesem Fall gilt die Abnahme erst als erfolgt, wenn der Kunde die Ware länger als 1 Woche in Betrieb genommen hat, ohne erhebliche Mängel zu rügen. Im Übrigen sind nach vorbehaltloser Abnahme Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen, soweit sie nicht versteckte Mängel betreffen.
- Eine Gewährleistung besteht nicht, wenn und soweit Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt und/oder Material für die Ausführung des Auftrags verwendet werden, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen. Dies gilt auch für nicht von ReproStation schriftlich genehmigte Änderungen bzw. Reparaturen, den Einbau von Zusatzeinrichtungen gleich welcher Art oder eine unsachgemäße bzw. unbefugte Nutzung der Anlage. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
- Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnimmt der Kunde den Produktdokumentationen des jeweiligen Herstellers. Gebraucht- und Refurbishedware wird mit Funktionsgarantie ab Übernahme geliefert.
Haftung und Schadensersatz
- ReproStation haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Für leichte Fahrlässigkeit und ohne Rücksicht auf Verschulden haftet ReproStaion nicht, außer es sind wesentliche vertragliche Pflichten (Kardinalpflichten) verletzt worden. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des von wesentlichen Mängeln freien Liefergegenstands sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
- Soweit ReproStation nach Ziffer 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz für leichte Fahrlässigkeit haftet, wird diese Haftung begrenzt auf typische und bei Abschluss des jeweiligen Auftrags vorhersehbare Schäden. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands oder der Dienstleistung sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands oder der Dienstleistung typischerweise zu erwarten sind.
- Soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, haftet ReproStation beschränkt nur bis zur Höhe der Deckungssumme ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, die sich derzeit für Personen und Sachschäden auf 2.000.000 EUR beläuft.
- Der Kunde ist für die Sicherung der eigenen Daten vor jeder Montage/Installation/Reparatur durch oder im Auftrag von ReproStation verantwortlich. ReproStation haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten und/oder für Schäden, die der Kunde durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere dem Erstellen von Sicherungskopien, hätte verhindern können.
- Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Teilsendung oder das letzte Stück in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (ReproStation, Martin Held, Am Kirschbaum 14, 42929 Wermelskirchen, Tel.: 02196 / 8877950, Telefax: 02196 / 8877951, Email: info@reprostation.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
- Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
- Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
- Ausschluss/Erlöschen des Widerrufsrechts Ein Widerrufsrecht besteht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind und es erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Des Weiteren besteht ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 BGB u.a. grundsätzlich nicht für Produkte (z.B. Software) die zum Download angeboten und durch den Besteller erworben werden. Ende der Widerrufsbelehrung
Serviceverträge
- Die Grundvertragslaufzeit ergibt sich aus dem mit dem Kunden geschlossenen Servicevertrag. Wird der Vertrag nicht spätestens 3 Monat vor Ablauf der Vertragszeit von einem der Vertragspartner mit eingeschriebenem Brief gekündigt, so verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr. Am Tag der Vertragsbeendigung meldet der Kunde die eventuell noch vorhandenen Bestände an Verbrauchsmaterial und Ersatzteilen und entscheidet, ob er diese zum Listenpreis übernehmen will oder an die ReproStation zurückgibt. Darüber hinaus kann der Kunde keinerlei Ansprüche an die ReproStation stellen.
- Die Wartung umfasst grundsätzlich folgende Arbeiten: a) Kontrolle der Funktionsteile und Baugruppen b) Messen, Einstellen bzw. Korrigieren der elektrischen und mechanischen Einrichtungen c) Reinigen, Fetten, Ölen, Justieren d) Lieferung und Einbau von Ersatzteilen ausgenommen Papier, Toner, Tinte, Glasteile e) Papierrollenhalter und die Abheftstreifen.
- Die Wartung erfolgt nach telefonischer bzw. schriftlicher Anforderung des Kunden und/oder nach den im Bordbuch für die Maschine festgelegten Wartungsintervallen. Der Kunde überträgt das Eigentum an den ausgetauschten Ersatzteilen der ReproStation. Neben den normalen Wartungsarbeiten führt ReproStation alle zur Erhaltung eines gebrauchsfähigen Zustandes der Maschine erforderliche Reparaturen durch.
- Die normalen Wartungs- und Reparaturarbeiten umfassen nicht die Beseitigung von Schäden, die aufgrund höherer Gewalt, Diebstahl, Blitzschlag, Feuer, Wasser sowie grob fahrlässigen bzw. vorsätzlichen Verhalten des Kunden oder dritten Personen entstanden sind. Erhöht sich der Wartungsaufwand an der Maschine infolge Änderungen oder infolge der Anbringung von nicht durch ReproStation gelieferten Zusatzgeräten oder durch Störungen infolge Benutzung ungeeigneten Betriebsmaterials, ist der Wartungspreis neu zu vereinbaren. Im Falle eines unwirtschaftlichen Reparaturaufwandes behält sich die ReproStation vor, den Servicevertrag vorzeitig aufzulösen.
- Reparaturen werden in Abhängigkeit vom Eingang der Störmeldung Mo. – Fr., von 08:00 – 17:00 Uhr, innerhalb der im Servicevertrag benannten durchschnittlichen Reaktionszeit aufgenommen. ReproStation haftet nicht für Verluste, die dem Auftraggeber entstehen, wenn Mängel an der Maschine unverschuldet nicht kurzfristig beseitigt werden können. Den Nachweis über ein eventuelles Verschulden hat der Kunde zu führen. Instandsetzungen und Ersatzteile, die auf unsachgemäße oder grob fahrlässige Behandlung durch den Kunden oder einen Dritten zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden. Alle im Zusammenhang mit den Probeläufen der Wartung sowie durch Umsetzung/ Standortwechsel der Maschine entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
- Sollte der Kunde den Standort der Maschine nach außerhalb des Service-Gebietes des Auftragnehmers verlegen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Wartungspreis zu erhöhen, falls durch die Standortverlegung zusätzliche Kosten anfallen.
- ReproStation übernimmt die erstmalige Einweisung der Bedienungskräfte. Der Kunde gewährleistet, dass die im Handbuch für Bedienungskräfte festgelegten Aufgaben erfüllt werden.
- Der Kunde gewährt den durch ReproStation beauftragten Kundendiensttechnikern freien Zugang zur Maschine. Die vom Kundendienst aufgegebenen Wartungs- und Reparaturfreiräume um die Maschine sind einzuhalten.
- Der Kunde verpflichtet sich zur Zusendung der Zählerstände bis zum 3. Werktag des Folgemonats.
- ReproStation behält sich das Recht vor, jederzeit durch schriftliche Anzeige die in den Konditionen genannten Preise und / oder deren Struktur mit einer Frist von 3 Monaten zum Kalenderquartalsende (Änderungsfrist) zu ändern. Bei Zahlungsverzug behält sich ReproStation vor, den Wartungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Des Weiteren behält sich ReproStation das Recht vor, Wartungs- und Reparaturarbeiten durch eine dritten Partei ausführen zu lassen.
Geheimhaltung
- ReproStation und der Kunde sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen und Angelegenheiten der jeweils anderen Partei, die aus oder im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung anvertraut oder bekannt werden, geheim zu halten und nicht für eigene oder fremde Zwecke, sondern nur zur rechtmäßigen Aufgabenerfüllung zu verwenden.
- Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der jeweiligen Vereinbarung bestehen.
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Am Kirschbaum 14
42929 Wermelskirchen
Telefon: 02196 / 8877950
Telefax: 02196 / 8877951
E-Mail : info@reprostation.de
Urheberrecht
- Sämtliche Abbildungen und Texte auf den Seiten von ReproStation unterliegen dem Urheberrecht (§72 Urheberrechtsgesetz). Die Verwendung von Bildern und Texten, die Vervielfältigung und Nachahmung - auch auszugsweise - ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Urheber statthaft.
Schlussbestimmungen
- Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus geschlossenen Verträgen ohne schriftliche Zustimmung von ReproStation ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt auch für Gewährleistungsansprüche.
- Diese AGB bleiben im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.
- Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
- Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN - Übereinkommens über internationale Warenverträge.
- Wermelskirchen ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. ReproStation ist berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.